1. Da einige unserer Artikel nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden
dürfen, benötigen wir bei der Erstbestellung von Gaswaffen, Luftdruckwaffen,
Abwehrsprays, Elektroschockern,Munition und zweischneidigen Messern
eine von Ihnen unterschriebene Kopie ( Vorder- und Rückseite) des Personalausweises.
Die Ausweiskopie können Sie uns per Post, per Fax (Feinmodus oder auf "hell" stellen) oder
gescannt per e-Mail zusenden. Für Folgeaufträge ist dieses dann nicht mehr
notwendig.Alle mit „P“ gekennzeichnetenArtikel werden ausschließlich an berechtigte
Personen von Polizei, BGS,Zoll und Bundeswehr geliefert. Die Lieferung
erfolgt grundsätzlich an die Dienststelle des Auftraggebers. Auftragsbezogene
Daten werden nur für den internen Zweck gespeichert und nicht an Dritte oder Behörden weitergegeben.
2. Lieferungen ins Ausland versenden wir nur gegen Vorkasse oder PayPal. Bitte warten Sie
unsere Auftragsbestätigung ab, bevor Sie eine Zahlung veranlassen. Wir liefern
gemäß den Vorschriften des deutschen Waffengesetzes. Bitte informieren
Sie sich vor der Auftragserteilung über die nationalen Waffengesetze Ihres
Landes. Wir können von hier auskeine Auskunft geben.
3. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Nachnahme zzgl.
€ 6,90 Versandkostenpauschale. Bei Versand per Nachnahme zzgl € 2,00 Einzugsentgeld durch den Postzusteller.
Bei Aufträgen unter einem Warenwert von Euro 40,00 müssen wir €8,90 Versandkosten berechnen. Auslandslieferungen .
Lieferungen in das europäische Ausland betragen in der Regel € 12,90. Der genaue Betrag wird Ihnen je nach Land vor der Absendung
Ihrer Bestellung angezeigt. Nachlieferungen auf Grund fehlender Artikel sind portofrei.
4. Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum
fällig. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Mahngebühren und
Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
5. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser unumschränktes
Eigentum und unterliegen der Unpfändbarkeit.Wird die Ware weiterverkauft,
so gilt die hierdurch entstehende Forderung an den Dritten als auf uns
übertragen.
6. Alle angegebenen Verkaufspreise sind freibleibend inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Trotz sorgfältiger Kontrolle kann es zu Druckfehlern kommen. Wir bitten
um Ihr Verständnis, daß wir dafür keine Haftung übernehmen können. Wir behalten
uns vor, Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten oder Währungsschwankungen
unangekündigt weiterzugeben.
7. Der technische Fortschritt geht auch an unseren hochwertigen Produkten nicht
vorbei. Technische Änderungen sowie Produktverbesserungen können von den
Abbildungen im Katalog abweichen und sind kein Umtauschgrund. Produkte, die
für den Auftraggeber angefertigt werden müssen, sind grundsätzlich vom Umtausch
ausgeschlossen.
8. Für alle Waren gilt die jeweils gültige gesetzliche Garantiezeit, sofern nicht der
Hersteller eine längere Garantiezeit gewährt.9. Für die Auftragsannahme und Lieferung
gilt immer die zur Zeit gültige Rechtsprechung.Wir behalten uns vor, bei Gesetzesänderung
- insbesondere des Waffengesetzes- vor der WarenauslieferungRücksprache mit Ihnen
zu halten.
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,Fax, e-mail) oder -wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird- durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Ulrich Plümacher
Scheideweg 98
45966 Gladbeck
Tel: 02043-945947
Fax: 02043-945947
eMail: info@luftgewehre.org
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene (z. Nutzungen B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies indes nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.
Im übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Die Versendungsgefahr trägt der Unternehmer. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Unternehmer mit deren Empfang.
11. -gestrichen-
12. Sofern eine oder mehrere Abschnitte unserer AGB unwirksam sind oder gegen
geltendes Recht verstoßen, so behalten alle anderen Punkte der AGB ihre Gültigkeit
Gladbeck, 12 Juli 2001
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen über
7,5 Joule ist erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG).
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter
7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei
möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt
2 Nr. 1.1)
Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und
CO2-Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages
genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden
sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2
Nr. 1.2).
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen (egal welche
Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche
Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder
des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die
Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen
Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis
umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport
zum Büchsenmacher oder zum Schießstand) in einem abgeschlossenem Behältnis.
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4
Satz 1 WaffG).
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten
Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von
nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht
verlassen können.
4. Hinweispflicht des Händlers beim Überlassen von Druckluft-, Federdruckwaffen
und CO2-Waffen
Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt- und Versandhandel) ist beim Überlassen
von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen auf das Erfordernis des
Waffenscheins zum Führen und einer Schießerlaubnis hinzuweisen (§ 35 Abs. 2
Satz 1 WaffG).
Umgang mit Gas- und Signalwaffen ab dem 01. April 2003:
- Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
- Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.
Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
- Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
- Notwehr, Notstand
- mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
- mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
- durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
- zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichjen Betrieben
- im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
- mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
4. Hinweis- und Protokollierpflicht des Händlers beim "Kleinen Waffenschein"
Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt- und Versandhandel) ist beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf das Erfordernis des Kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein hinzuweisen und dieser Hinweis zu protokollieren (§ 35 Abs. 2 WaffG-neu).